Jahres-Krankenversicherung weltweit

Eine attraktive Lösung für Reisende mit Wohnsitz in Deutschland, die sich mehrmals im Jahr im Ausland aufhalten und diese Aufenthalte auf jeden Fall absichern möchten. Der Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsjahres für:

  • beliebig viele Reisen bis zu 56 Tage je Reise

Ihre Jahrespolice verlängert sich automatisch stets nach Ablauf eines Versicherungsjahres, sofern keine Kündigung erfolgt.

Jahres-Krankenversicherung (weltweit) für Reisen bis 56 Tage
Einzelpersonen
Familien
bis 65 Jahre
ab 65 Jahre
bis 65 Jahre ab 65 Jahre
Prämie: 14 € 49 € 28 € 69 €

Definition Familie:

  • maximal 2 Erwachsene + Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die in einem gemeinsamen Haushalt leben sowie
  • 2 Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben

Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familien-Versicherungssumme.

Bitte beachten Sie diese Hinweise zu Ihrer Jahresversicherung:

  • Die Jahres - Krankenversicherung kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Es ist keine Bedingung, dass Sie während der Reisezeit in Deutschland oder einem anderen Heimatland versichert sind. Der Versicherungsschutz gilt jedoch ausschliesslich im Ausland.
  • Maßgeblich für die Prämie ist nur das Alter zu Beginn des Versicherungsjahres. Überschreiten Sie während der Laufzeit der Jahrespolice eine Altersgrenze, muss für das Folgejahr die dann passende Prämie gebucht und die aktuelle Police gekündigt werden.
  • Bei Familienprämien ist das Alter des ältesten Erwachsenen massgeblich für die Prämienstufe.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme Deutschland und ggfs. anderer Heimatländer. Heimatland ist jedes Land, in dem Sie einen behördlich gemeldeten Wohnsitz haben.
  • Versicherungsschutz besteht für Reisen, die zum oder nach dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns angetreten werden. Es besteht kein rückwirkender Versicherungsschutz für bereits begonnene Reisen.
  • Maximale Reisedauern: 56 Tage je Reise
  • Familie: 1 oder 2 Erwachsene + Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die im gemeinsamen Haushalt leben. 2 Erwachsene ohne Kinder können ebenfalls die Familienprämie buchen.
  • Allein reisende Familienmitglieder sind mit 50 % der Versicherungssumme der gebuchten Familienprämie versichert.
  • Neugeborene, die vor Reisebeginn geboren werden, sind bis zur nächsten Prämienfälligkeit (Ablauf des Versicherungsjahres) automatisch mitversichert. Neugeborene, die während der Reise geboren werden, sind bis max. 50.000 € mitversichert. Zur nächsten Prämienfälligkeit muss die Police durch Neubuchung und Kündigung der aktuellen Police angepasst werden.
  • Die Buchung der Jahresversicherung ist ausschliesslich mit Prämienzahlung per Lastschrifteinzug möglich. Kann die Erstprämie oder eine Folgeprämie nicht erfolgreich eingezogen werden, endet der Versicherungsschutz.
  • Die Jahresversicherung verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt wird.
  • Die Kündigung muss bis 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsschutzes schriftlich gegenüber der HanseMerkur Reiseversicherung AG erfolgen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

zeitliche Befristung:
Der Versicherungsschutz der Jahresversicherung endet in jedem Fall auch für noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle (Behandlungen):

  • mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes
  • ohne Zahlung der Folgeprämie mit Ablauf des Versicherungsjahres
  • bei noch nicht beendeten Reisen nach 56 Tagen

Für die Fortsetzung von im Ausland begonnenen Behandlungen im Heimatland besteht kein Versicherungsschutz.

Erstattung der Heilbehandlungskosten für:

  • ambulante Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung
  • unaufschiebbare Operationen
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Medikamente, Verbandmittel
  • medizinische Hilfsmittel (sofern aufgrund eines Unfalls erstmals notwendig)
  • Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik (max. 300 € je Reise)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • bei Neugeburten oder Frühgeburten (bis 36. Woche) während der Reise Versicherungsschutz (50.000 €) für das Neugeborene
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Röntgendiagnostik

Nachbehandlung im Ausland:

  • Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit.

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
  • ohne medizinische Notwendigkeit werden die Kosten eines Rücktransports übernommen, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage überschreitet und/oder die Kosten der Behandlung die Kosten des Rücktransports übersteigen
  • Kosten für eine mitversicherte Begleitperson (Mitreisender), wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des durchführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
  • zusätzliche Rückreisekosten in einem normal verfügbaren Verkehrsmittel (einfachste Klasse) bei Krankenhausenthalt von mind. 3 Tagen
  • Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort (max. 10.000 €)
  • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich: