Jahres-Reiserücktritt- + Abbruchversicherung

Wenn Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen und diese für den Fall absichern möchten, dass Ihnen bei einem Rücktritt von der Reise Stornokosten oder bei einem Abbruch der Reise Rückreisemehrkosten entstehen, finden Sie hier den passenden Versicherungsschutz. Kein Selbstbehalt!

Versichert sind beliebig viele Reisen innerhalb des Versicherungsjahres:

  • alle Reisen, die nach Abschluss der Jahresversicherung gebucht wurden
  • bei Abschluss bereits gebuchte Reisen, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Abreise gebucht wurde (Reisebuchungen in den letzten 30 Tagen vor Abreise: bei Versicherungsabschluss innerhalb von 3 Werktagen)
  • bis zu 56 Tage je Reise im Abbruchschutz

Ihre Jahrespolice verlängert sich automatisch stets nach Ablauf eines Versicherungsjahres, sofern keine Kündigung erfolgt.

Jahres-Stornoversicherung (weltweit) für Reisen bis 56 Tage
Preis pro Reise bis:
Einzelpersonen
Familien
jedes Alter
1.000 € 49 € nicht verfügbar
2.000 € 69 € 95 €
4.000 € 139 € 149 €
6.000 € 149 € 159 €
10.000 € nicht verfügbar 299 €

höhere Reisepreise:
Der höhere Reisepreis einer Reise kann versichert werden, indem zusätzlich zum bestehenden Jahresschutz für die betroffene Reise die Reiserücktrittskosten-Versicherung für Einzelreisen in Höhe der fehlenden Differenz gebucht wird.

Definition Familie:

  • maximal 2 Erwachsene + Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die in einem gemeinsamen Haushalt leben sowie
  • 2 Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben

Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familien-Versicherungssumme.

Bitte beachten Sie diese Hinweise zu Ihrer Jahresversicherung:

  • Die Jahres-Stornoversicherung ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung.
  • Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherbar ist jede Reise (alle Reisearten wie Flugreise, Schiffsreise, Busreise, Rundreise, Kreuzfahrt) mit beliebiger Reisedauer.
  • Versicherungsschutz besteht nur für Reisen, die zusammen mit oder nach dem Abschluss der Jahresversicherung gebucht werden. Es besteht kein rückwirkender Versicherungsschutz für bereits gebuchte Reisen!
  • Es gibt keine Altersgrenzen.
  • Familie: 1 oder 2 Erwachsene + Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die im gemeinsamen Haushalt leben. 2 Erwachsene ohne Kinder können ebenfalls die Familienprämie buchen.
  • Allein reisende Familienmitglieder sind mit 50 % der Versicherungssumme der gebuchten Familienprämie versichert.
  • In der Jahres-Stornoversicherung sind alle Reisen bis zu den maximal versicherten Reisepreisen pro Reise (Einzelpersonen: 6.000 €, Familien: 10.000 €) versichert. Übersteigt der Preis einer Reise diese Beträge, kann die fehlende Differenz durch den zusätzlichen Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung für Einzelreisen versichert werden.
  • Abschlussfrist: jederzeit vor Reisebuchung. Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittsversicherung nur, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgte. Für die übrigen Versicherungen besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen wurde.
  • Die Buchung der Jahresversicherung ist ausschliesslich mit Prämienzahlung per Lastschrifteinzug möglich. Kann die Erstprämie oder eine Folgeprämie nicht erfolgreich eingezogen werden, endet der Versicherungsschutz.
  • Die Jahresversicherung verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt wird.
  • Die Kündigung muss bis 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsschutzes schriftlich gegenüber der HanseMerkur Reiseversicherung AG erfolgen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

A. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Leistungen:

  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
  • Ersatz der Mehrkosten bei Teilstornierung der Reise (z.B. Einzelzimmerzuschlag) oder der anteiligen Kosten der Risikoperson (bis zur Höhe der Stornokosten), wenn eine versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss
  • Ersatz der Umbuchungskosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Ersatz der Umbuchungskosten aus anderen als den versicherten Gründen bis max. 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reisebeginn

versicherte Gründe (Stornogründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Kurzarbeit
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der entsprechende Antrag) nach einer Reisebuchung vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner
  • unerwartete gerichtliche Ladung (sofern keine Terminverschiebung möglich)

B. Reiseabbruch-Versicherung
Leistungen:

  • bei verspätetem Antritt der Reise: Ersatz der aufgrund verspäteten Antritts nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  • bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
  • bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Rundreise oder Kreuzfahrt)
  • bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
  • zusätzliche Hotelkosten, wenn ein Mitreisender aufgrund Unfall oder Erkrankung nicht transportfähig ist und die Reise nicht planmässig beendet werden kann

versicherte Gründe (Abbruch- / Unterbrechungsgründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

Hinweis zu Vorerkrankungen (bestehenden Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie nur dann vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung nicht wegen akuter Beschwerden behandelt wurde. Reine Routineuntersuchungen bleiben dabei unberücksichtigt.

mitversicherte Angehörige:
Als Reisender sind Sie auch für den Fall der Stornierung Ihrer Reise versichert, wenn in Ihrer Verwandtschaft eines dieser Schadenereignisse eintritt: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen.

Zu den Angehörigen gehören diese Personen: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.

Mitreisende:

  • Bis zu 5 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Wenn mehr als 5 Personen die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Stornoschutz (entspricht Reiserücktrittskosten-Versicherung)

  • Bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu einem späten Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten beim Storno wegen Erkrankung
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei (freiwilligem) Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Abbruchschutz (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Je nach Schadenart können verschiedene Kosten erstattungsfähig sein: Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise, vor Ort nicht genutzte Leistungen bei Unterbrechung der Reise, Reisepreiserstattung.
  • Bei dem Leistungsträger bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reiseleistungen zu einem späteren Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
  • Wir empfehlen im Fall einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise aus versichertem Grund, dass Sie mit Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder der HanseMerkur Reiseversicherung Kontakt aufnehmen, um die Vorgehensweise abzustimmen und eventuelle Umbuchungen professionell erledigen zu lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • bei Erkrankung: bezahlte Original-Kostennachweise und ärztliche Bescheinigungen des Arztes vor Ort mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg