Auslands-Krankenversicherung bis 5 Jahre (PROFI)

Die Reise-Krankenversicherung PROFI ist geeignet für alle Auslandsaufenthalte weltweit bis zu 5 Jahren Dauer. Sie bietet im Vergleich zur Variante BASIC eine Reihe von zusätzlichen Leistungen. Anwendbar für private und berufliche Reisen.

Versichert sind unter anderem:

  • ambulante & stationäre Behandlung
  • Medikamente, Verbandmaterial, Hilfsmittel
  • Krankentransporte zur stationären Behandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Schwangerschaftsbehandlungen bei Komplikationen
  • Rücktransport in das Heimatland
  • Überführung bzw. Bestattung bis 10.000 €
  • befristeter Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechungen der Reise

Selbstbehalt: 25 € je Versicherungsfall. Mehr Informationen zu den eingeschlossenen Leistungen finden Sie unter "Leistungsübersicht" (unten).

Die Variante "incl. USA & Canada" wählen Sie bitte, wenn Sie sich während Ihrer Reise mehr als nur für einen Transit dort aufhalten (siehe auch rechts).

Auslandsreise-Krankenversicherung bis 5 Jahre (PROFI)
Prämie pro Monat ohne USA & Canada mit USA & Canada
bis 18 Jahre 45 € 108 €
19 - 65 Jahre 89 € 178 €
66 - 75 Jahre 356 € 712 €

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Diese Auslands-Krankenversicherung kann von jedermann gebucht werden, der sich beruflich oder privat für maximal 5 Jahre im Ausland aufhält. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Es keine Bedingung, dass Sie während der Reisezeit in Deutschland oder einem anderen Heimatland versichert sind.
  • Maßgeblich für die Prämie ist nur das Alter am Abreisetag. Überschreiten Sie während der Reise eine Altersgrenze, ist dies unerheblich.
  • Mit Erreichen des Maximalalters von 75 Jahren (75. Geburtstag) endet der Versicherungsschutz.
  • Wenn Sie nur eine Umsteigeverbindung (Transit) über USA oder Canada mit max. je 1 Nacht auf der Hin-/Rückreise buchen, können Sie die günstigen Prämien "ohne" USA & Canada wählen.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme USA & Canada (wenn Sie diese Variante gebucht haben), Deutschland und ggfs. anderer Heimatländer. Heimatland ist jedes Land, in dem Sie einen behördlich gemeldeten Wohnsitz haben.
  • Die Krankenversicherung muss für die gesamte Reisedauer gebucht werden (Datum der Ausreise aus dem Heimatland bis zur Ankunft dort).
  • Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Reise versichern möchten, kontaktieren Sie uns bitte zunächst. Teilaufenthalte können in Ausnahmefällen versichert werden.
  • Maximale Reisedauer: 5 Jahre.
  • Wenn sich ihre Reisepläne ändern, können Sie den Versicherungsschutz während der Reise bis auf 5 Jahre verlängern. Sie zahlen dann genau die Prämie nach, die für die zusätzlich versicherte Zeit ohnehin hätte bezahlt werden müssen. Bitte melden Sie sich hierzu vor Ablauf der aktuell gültigen Versicherungspolice per Mail bei uns.
  • Im Fall einer vorzeitigen Rückkehr in Ihr Heimatland wird die versicherte Zeit verkürzt und die nicht genutzten Prämienmonate werden erstattet. Bitte heben Sie sich vorzugsweise die Bordkarte des Rückflugs auf und melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei uns.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

Erstattung der
Heilbehandlungskosten für:

  • ambulante Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung
  • unaufschiebbare Operationen
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Medikamente, Verbandmittel
  • medizinische Hilfsmittel (die als Unfallfolge notwendig werden)
  • nicht unfallbedingte Hilfsmittel bis 2.000 € pro Jahr (Wartezeit 6 Monate)
  • Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmassnahmen aufgrund schweren Schlaganfalls, schweren Herzinfarktes oder schwerer Skeletterkrankung
  • durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • bei Frühgeburten (bis 36. Woche) Versicherungsschutz (50.000 €) für das Neugeborene
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Röntgendiagnostik
  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sowie zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Wartezeit 6 Monate)
  • Zahnersatz (80 % des Rechnungsbetrages) bis max. 1.000 € pro Jahr in den ersten beiden Versicherungsjahren und bis max. 1.500 € pro Jahr ab dem dritten Versicherungsjahr (Wartezeit 6 Monate)

Selbstbehalt: 25 € je Versicherungsfall

Nachbehandlung im Ausland:

  • Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit, maximal für 3 Monate.

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
  • Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort (max. 10.000 €)
  • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder

Wenn Sie Ihre Reise einmal oder mehrmals unterbrechen und sich vorübergehend wieder im Heimatland aufhalten, besteht dort Versicherungsschutz wie folgt:

  • versicherte Zeit von mindestens 12 Monaten: 6 Wochen pro versichertem Jahr

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um eine Unterbrechung der Reise (= Weiterreise in das Ausland nach Ende der Unterbrechung).
  • Die Unterbrechungen erfolgen innerhalb der versicherten Zeit
  • Genau wie im Ausland, besteht auch im Heimatland Versicherungsschutz für akut notwendig gewordene Massnahmen (keine Vorsorge-, Routineuntersuchungen).

Wird die Reise planmässig oder vorzeitig beendet (egal, aus welchem Grund), besteht in keinem Fall Versicherungsschutz im Heimatland.

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich: