Abbruchgründe

Reiseabbruch-Versicherung

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reiseabbruch-Versicherung (auch: "Urlaubsgarantie") ist die vorzeitige oder verspätete Rückkehr von der Reise sowie die Unterbrechung der Reise nach Reisebeginn versichert, wenn der Abbruch aufgrund eines versicherten Abbruchgrundes erfolgt.

Diese sind:

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe

Für Erläuterungen zu den einzelnen Abbruchgründen nehmen Sie bitte eine Lexikonsuche zum gewünschten Begriff vor.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.