Absage eines Studien-, Praktikums- oder Lehrgangsaufenthaltes

(Stornogrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Exklusiv in den Stornoprodukten für STA Travel ist der Rücktritt von der Reise aufgrund Absage eines Studienplatzes (Semesters), Praktikumsplatzes oder Lehrgangsaufenthaltes im Ausland als Rücktrittsgrund versichert.

Voraussetzungen:

  • Bei Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung lag eine schriftliche Bestätigung (Zusage) des Auslandssemesters, -praktikums oder -lehrgangs seitens der durchführenden Organisation vor.
  • Die Stornierung der versicherten Reiseleistungen erfolgt aufgrund der nach Abschluss der Versicherungspolice erfolgten schriftlichen Absage des Platzes seitens der durchführenden Organisation.

Die Bestätigung bzw. Absage bedarf auf jeden Fall der Schriftform (Brief, eMail, Fax).

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Mitreisende (Risikopersonen) betroffen sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.