Abschlussfrist Reiseversicherungen

(Reiserücktritt-, Abbruch-, Kranken-, Gepäck-, Notfall-, Unfall-, Haftpflichtversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Für Reiseversicherungen für Einzelreisen gelten Abschlussfristen (Buchungsfristen), innerhalb derer die Versicherung abgeschlossen sein muss.

Stornoversicherungen (Reiserücktritt, Reiseabbruch):

  • Bei Reise-/Flugbuchung mehr als 30 Tage vor Abreise muss der Abschluss bis spätestens 30 Tage vor Abreise erfolgen.
  • Bei Reise-/Flugbuchung innerhalb der letzten 30 Tage vor Abreise muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen.
  • Dieselben Fristen gelten für Versicherungspakete, in denen der Stornoschutz enthalten ist.

Kranken-, Gepäck-, Notfall-, Unfall-, Haftpflichtversicherung:

  • Der Abschluss ist jederzeit vor Abreise möglich.
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.