Arbeitslosigkeit

(Stornogrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Der Rücktritt von der Reise aufgrund Arbeitslosigkeit der versicherten Person führt im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Übernahme der daraus resultierenden Stornokosten.

Voraussetzungen:

  • unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber mit anschliessender Arbeitslosmeldung nach Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung

nicht versichert:

  • fristlose Kündigung (verhaltensbedingte Kündigung)
  • Kündigung in der Probezeit
  • Androhung einer Kündigung
  • Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemässe Kündigung
  • Wegfall einer Berufsförderungsmassnahme
  • Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrags
  • Auftragsmangel oder Insolvenz bei Selbständigen

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Mitreisende (Risikopersonen) betroffen sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.