Arztwahl im Ausland
Auslandsreise-Krankenversicherung
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
In der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht freie Arztwahl. Es kann also jeder vor Ort zugelassene Arzt oder Zahnarzt und jedes Krankenhaus aufgesucht werden.
Eine vorherige Absprache mit oder Auswahl des Arztes durch den Versicherer ist nicht erforderlich, kann aber natürlich erfolgen, wenn vor Ort kein geeigneter Arzt zu finden ist.
Versichert sind von der Schulmedizin in Deutschland anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden sowie Arztneimittel (Medikamente). Darüber hinaus sind Methoden oder Arzneimittel versichert, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder anerkannt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Erstattet werden die ortsüblichen Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandung.
Hier kommen Sie sofort zu geeigneten Produkten:
Krankenversicherung ohne USA & CanadaKrankenversicherung incl. USA & Canada
Au Pair BASIC
Au Pair PROFI
Au Pair PREMIUM
Jahres - Krankenversicherung
Krankenversicherung bis max. 365 Tage
Krankenversicherung bis max. 5 Jahre BASIC
Krankenversicherung bis max. 5 Jahre PROFI
Komfortschutzpaket ohne USA & Canada
Komfortschutzpaket incl. USA & Canada
Komfortschutzpaket für Gruppen
So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
Wenn Sie den Lexikonartikel öffnen, finden Sie neben den Informationen zum Suchbegriff auch Links zu geeigneten Produkten und zu ähnlichen Themen.
Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

