Arztwahl im Ausland

Auslandsreise-Krankenversicherung

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht freie Arztwahl. Es kann also jeder vor Ort zugelassene Arzt oder Zahnarzt und jedes Krankenhaus aufgesucht werden.

Eine vorherige Absprache mit oder Auswahl des Arztes durch den Versicherer ist nicht erforderlich, kann aber natürlich erfolgen, wenn vor Ort kein geeigneter Arzt zu finden ist.

Versichert sind von der Schulmedizin in Deutschland anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden sowie Arztneimittel (Medikamente). Darüber hinaus sind Methoden oder Arzneimittel versichert, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder anerkannt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. 

Erstattet werden die ortsüblichen Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandung.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.