Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

(Stornogrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Der Rücktritt von der Reise aufgrund Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus führt im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Übernahme der daraus resultierenden Stornokosten.

Voraussetzungen:

  • Bei Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung war der Versicherte arbeitslos (Arbeitslosmeldung).
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit mit Mehraufwandsentschädigung (1-EURO-Job) aus der Arbeitslosigkeit heraus zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn.
  • Die gebuchte und versicherte Reise fällt in die Probezeit des neuen Arbeitgebers.

nicht versichert:

  • Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags
  • Versetzung innerhalb des Unternehmens
  • Übernahme nach Ende der Ausbildung

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Mitreisende (Risikopersonen) betroffen sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.