Ausland

(Reise-Krankenversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Der Versicherungsschutz in der Reise-Krankenversicherung besteht im Ausland.

Ausland ist nicht:

  • das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • das Staatsgebiet eines anderen Landes, in dem die versicherte Person eine Wohnsitz hat
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.