Beendigung der Reise

(Auslandsreise-Krankenversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Mit der Beendigung der Reise und/oder der Rückkehr in das Heimatland endet der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung.

Das bedeutet insbesondere:

  • Bei vorzeitiger Rückkehr endet der Versicherungsschutz, obwohl die Police für eine längere Zeit abgeschlossen wurde. Nicht genutzte Prämienanteile werden erstattet.
  • Im Fall eines medizinisch sinnvollen Rücktransports in das Heimatland (Rückholung) endet der Versicherungsschutz mit der Ankunft im nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus im Heimatland. Danach anfallende Behandlungskosten sind in keinem Fall versichert. Nicht genutzte Prämienanteile werden erstattet.
  • Bei verspäteter Rückkehr verlängert sich der Versicherungsschutz nur, wenn die planmässige Beendigung der Reise aus Gründen nicht möglich war, die der Versicherte nicht zu vertreten hat. Beispiele: Aus- oder Weiterreise aus dem Ausland ist wegen politischer Unruhen oder Naturkatastrophen nicht möglich; der Versicherte ist stationär in Behandlung und nachweislich nicht transportfähig (Nachhaftung).
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.