Behandlungskosten (Abrechnung)

(Auslandsreise-Krankenversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Für die Abrechnung der Kosten für während der Reise notwendig gewordene Heilbehandlungen gilt:

  • Bei ambulanter Behandlung werden die Kosten von der versicherten Person verauslagt. Die Abrechnung (Erstattung) erfolgt gegen Vorlage der Originalbelege zu den Behandlungen. Diese können wahlweise während oder nach der Reise eingereicht werden.
  • Bei stationärer Behandlung kann die versicherte Person über den Notruf-Service des Versicherers die direkte Abrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer verabreden.

Seitens des behandelnden Arztes sollten die Diagnose, die ergriffenen Massnahmen und die daraus resultierenden Kosten dokumentiert werden. Die Belege können in Fremdsprache oder Fremdwährung ausgestellt werden.

Es müssen in jedem Fall Originalbelege beim Versicherer eingereicht werden. Kopien oder per eMail gesandte Belege sind nicht ausreichend.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.