Bestattung im Ausland

(Auslandsreise-Krankenversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Verstirbt die versicherte Person während der Reise im Ausland, sind in der Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten einer Bestattung im Ausland versichert.

Die maximale Höhe der Erstattung sind die Aufwendungen, die bei einer Überführung an den Wohnort des Verstorbenen angefallen wären.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.