erheblicher Schaden am Eigentum

(Storno- / Abbruchgrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Der Rücktritt von der Reise oder der Abbruch der Reise aufgrund erheblichen Schadens am Eigentum der versicherten Person führt im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Übernahme der daraus resultierenden Stornokosten bzw. Mehrkosten einer vorzeitigen Rückreise.

Voraussetzungen:

  • Schaden am Eigentum aufgrund Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis (Naturereignis) oder strafbarer Handlung Dritter (z.B. Einbruchdiebstahl). Dem Eigentum gleichgesetzt werden gemietete Wohnungen oder Häuser.
  • Erheblichkeit des Schadens: Es wird eine Schadenhöhe von mindestens 2.500 € vorausgesetzt.
  • Unzumutbarkeit der Teilnahme an der Reise aufgrund der Erheblichkeit des Schadens oder der Notwendigkeit der Anwesenheit zur Schadenfeststellung

nicht versichert:

  • Diebstahl von Reiseunterlagen oder Ausweispapieren (der Anspruch auf die Reiseleistungen besteht weiterhin; Ausweispapiere sind Eigentum des Staates)
  • Gefährung des Vermögens (z.B. durch drohende Kursverluste von Aktien)

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Mitreisende (Risikopersonen) betroffen sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.