Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit eines Hundes

(Stornogrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Der Rücktritt von der Reise aufgrund unerwartet schwerer Erkrankung, schweren Unfalls oder Impfunverträglichkeit eines Hundes führt im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Übernahme der daraus resultierenden Stornokosten.

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um den zur versicherten Reise angemeldeten Hund einer versichertern Person.
  • Der Hund erleidet nach Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung eine Erkrankung, einen Unfall oder Impfunverträglichkeit.

nicht versichert:

  • Hunde, die nicht zur Reise angemeldet waren
  • Impfversagen
  • zu geringer Aufbau eines Antikörperwertes

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Mitreisenden (Risikopersonen) betroffen sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.