(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
(Stornogrund)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Der Rücktritt von der Reise aufgrund Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person führt im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Übernahme der daraus resultierenden Stornokosten.
Dabei geht es um diejenigen Fälle, in denen der versicherte Kunde bei Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung einen Arbeitsplatz hatte, diesen zwischen Reise- und Versicherungsbuchung und vor der geplanten Abreise aus eigenem Antrieb wechselt und bei dem neuen Arbeitgeber die übliche Probezeit hat, die zum Reisestorno führt.
Voraussetzungen:
- Die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht.
- Die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit (max. 6 Monate) der neuen beruflichen Tätigkeit.
nicht versichert:
- Versetzung innerhalb des Unternehmens
- Versetzung an einen anderen Standort desselben Arbeitgebers
Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Mitreisende (Risikopersonen) betroffen sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".
Hier kommen Sie sofort zu geeigneten Produkten:
Flugticket-StornoschutzReise-Stornoschutz
Reise-Storno- & Abbruchschutz
Jahres - Stornoversicherung
Reise-Stornoschutz (Reiserücktritt + Abbruch)
Versicherungspakete Flugreisen
Versicherungspakete Schiffsreisen
Gruppenreisen Stornoschutz
Gruppenreisen Versicherungspaket Auslandsreisen weltweit
Komfortschutzpaket ohne USA & Canada
Komfortschutzpaket incl. USA & Canada
Komfortschutzpaket für Gruppen
Flugticket-Stornoschutz
Reise-Storno- & Abbruchschutz
So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
Wenn Sie den Lexikonartikel öffnen, finden Sie neben den Informationen zum Suchbegriff auch Links zu geeigneten Produkten und zu ähnlichen Themen.
Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

