gerichtliche Ladung

(Stornogrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Exklusiv in den Stornoprodukten für STA Travel Österreich ist der Rücktritt von der Reise aufgrund unerwarteter gerichtlicher Ladung der versicherten Person als Rücktrittsgrund versichert.

Voraussetzungen:

  • Bei Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung war die gerichtliche Ladung nicht bekannt.
  • Eine Terminverschiebung seitens des Gerichts aufgrund der bestehenden Reisebuchung wird abgelehnt.

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Mitreisende (Risikopersonen) betroffen sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.