Heimatland

(Definition)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt nicht im Heimatland des Versicherten.

Heimatland ist:

  • jedes Land, in dem der Versicherte einen dauerhaften, behördlich gemeldeten Wohnsitz hat

Die Staatsangehörigkeit ist somit nicht relevant; entscheidend ist einzig der Wohnsitz.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.