Impfunverträglichkeit

(Storno- / Abbruchgrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Der Rücktritt von der Reise oder der Abbruch der Reise aufgrund Impfunverträglichkeit der versicherten Person führt im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Übernahme der daraus resultierenden Stornokosten bzw. Mehrkosten einer vorzeitigen Rückreise.

  • vorgeschriebene Impfung für das Reiseland: Versicherungsschutz besteht, wenn nach der Impfung gesundheitliche Reaktionen auftreten, die den Antritt der Reise ausschliessen. Stehen verschiedene Impfstoffe zur Verfügung, hat der Versicherte das ihm verträgliche Mittel zu wählen.
  • reisemedizinisch empfohlene Impfung für das Reiseland: Versicherungsschutz besteht, wenn die Teilnahme an der Reise aufgrund Impfunverträglichkeit der ärztlich dringend angeratenen Impfung unzumutbar ist.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Impfunverträglichkeit dem Versicherten bekannt war oder wenn sie generell bekannt ist (z.B. bei Schwangeren). Ebenfalls nicht versichert ist das Fehlschlagen der Impfung (kein ausreichender Aufbau des Antikörperwertes).

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Dritte (Risikopersonen) betroffen sind:

  • Mitreisende
  • nicht mitreisenden Angehörige
  • Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.