körperliche Gefährung am Urlaubsort

(Abbruchgrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reiseabbruch-Versicherung für STA Travel Österreich ist der Abbruch der begonnenen Reise oder die Umbuchung der begonnen Reise aufgrund körperlicher Gefährung der versicherten Person versichert.

Voraussetzungen:

  • Die versicherte Reise wurde bereits angetreten.
  • Die versicherte Person ist aufgrund Unruhen aller Art, Epidemien, Naturkatastrophen oder Elementarereignissen (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme) am Urlaubsort körperlich gefährdet.

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Mitreisende (Risikopersonen) betroffen sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.