Krankenhaustagegeld

(Auslandsreise-Krankenversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Anstelle der Erstattung der tatsächlich angefallenen Heilbehandlungskosten kann wahlweise ein Krankenhaustagegeld ausgezahlt werden.

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um eine medizinisch notwendige, vollstationäre Heilbehandlung im Ausland.
  • Das Wahlreicht ist unverzüglich bei Beginn der stationären Behandlung gegenüber dem Versicherer ausgeübt worden.

Bei Wahl des Krankenhaustagegeldes werden für maximal 30 Tage ab Beginn der medizinisch notwendigen, vollstationären Behandlung jeweils 50 € pro Tag ausgezahlt.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.