medizinisch sinnvoller Rücktransport

(Auslandsreise-Krankenversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Auslandsreise-Krankenversicherung ist der Rücktransport in das Heimatland enthalten.

Voraussetzungen:

  • Der Rücktransport in das Heimatland ist medizinisch sinnvoll und vertretbar.
  • Die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt im Aufenthaltsland.

Die Organisation des Rücktransports wird ausschliesslich durch den Versicherer vorgenommen. Der Rücktransport erfolgt in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus am Wohnort des Versicherten. Damit endet der Versicherungsschutz.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.