Nachleistung im Ausland

(Auslandsreise-Krankenversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Kann die Reise aufgrund Krankenhausaufenthalt im Ausland nicht wie geplant beendet werden, wird der Versicherungsschutz aufrecht erhalten, bis die Rückreise möglich ist.

Voraussetzungen:

  • Die planmässige Rückreise ist wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich.
  • Es müssen über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus im Ausland Heilbehandlungsmassnahmen ergriffen werden.

In diesem Fall besteht Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit (auch durch einen Rücktransport).

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.