Notfall-Versicherung
(Standard-Leistungen)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass sich die versicherte Person oder ein von ihr Beauftragter bei Eintritt des Versicherungsfalles telefonisch oder in anderer Weise an den weltweiten Notrufservice des Versicherers wendet.
In der Notfall-Versicherung sind folgende Standard-Leistungen enthalten:
bei Krankheit, Unfall oder Tod:
- Betreuung: Information zu Möglichkeiten ärztlicher Versorgung im Ausland, Bennennung geeigneter Ärzte
- Information: Herstellung und Begleitung des Kontaktes zwischen behandelndem Arzt vor Ort und dem Arzt im Heimatland bei stationärer Behandlung, Benachrichtigung von Angehörigen
- Kostenübernahmeerklärung: Gewährung eines Darlehens bis 15.000 €, wenn bei einem stationären Krankenhausaufenthalt keine Krankenversicherung bei der HanseMerkur besteht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist (rückzahlbar innerhalb von 1 Monat nach Rückkehr). Erklärung: Es geht also nur um den Fall, dass bei der HanseMerkur zwar eine Notfall-Versicherung, nicht aber eine Krankenversicherung besteht. Besteht eine Krankenversicherung bei der HanseMerkur, ist die akut notwendige Heilbehandlung ohnehin versichert.
- Krankenbesuch: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten an den Ort des Krankenhausaufenthaltes für 1 nahestehende Person bei einem mindestens 5-tägigen, nicht abgeschlossenen stationären Krankenhausaufenthalt des Versicherten. Es werden nur die Kosten für die Hin- und Rückreise übernommen, nicht aber Unterkunft und Verpflegung.
- Hotelkosten: Übernahme zusätzlicher Hotelkosten bis 2.500 € für weitere versicherte Personen bei Krankenhausaufenthalt des Versicherten während einer Schiffs- oder Rundreise sowie bei ausserplanmässiger Verlängerung des Auslandsaufenthaltes aufgrund mangelnder Transportfähigkeit des Versicherten.
- Krankentransport: Organisation des Krankentransportes an den Wohnort bei mindestens 5-tägigem Krankenhausaufenthalt bei Reisen innerhalb Deutschlands oder in Länder mit einer Staatsgrenze zu Deutschland. Übernahme der zusätzlich entstehenden Rückreisekosten bis 2.500 €.
- Arzneimittelversand: Beschaffung über Übersendung an den Aufenthaltsort des Versicherten, wenn benötigte ärztlich verordnete Arzneimittel auf der Reise abhandengekommen sind. Die Kosten der Ersatzpräparate selbst sind innerhalb von 1 Monat nach Reiseende zu erstatten.
- Bergungskosten: Übernahme der Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis 5.000 € nach einem Unfall
- Überführung oder Bestattung: Organisation der Bestattung im Ausland oder der Überführung an den Bestattungsort
bei Abbruch oder verspäteter Rückreise:
- Organisation der Rückreise und Gewährung eines Darlehens für Mehrkosten der Rückreise, wenn die gebuchte Reise des Versicherten nicht planmässig beendet werden kann aufgrund von: Tod, Unfall, Erkrankung des Versicherten, der Reisebegleiter oder Angehöriger; erheblicher Schaden am Eigentum; Entführung des Versicherten oder der Reisebegleiter (Darlehen max. 10.000 €)
Reiseruf / Betreuung minderjähriger Kinder:
- Organisation und Kostenübernahme eines Reiserufs, wenn der Versicherte während seiner Reise nicht erreicht werden kann
- Organisation und Übernahme zusätzlicher Kosten für die Betreuung minderjähriger Kinder, die die Reise allein fortsetzen oder abbrechen müssen, weil alle an der Reise teilnehmende Betreuungspersonen die Reise aufgrund Tod, Unfall oder schwerer Erkrankung nicht planmässig beenden können
weitere Leistungsfälle:
- Strafverfolgung (Verhaftung oder Haftandrohung): Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers und Darlehen bis 3.000 € für dafür anfallende Kosten, Verauslagung einer Strafkaution bis 13.000 € als Darlehen. Rückzahlbar an den Versicherer sofort nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens 3 Monate nach Darlehensgewährung.
- Verlust von Reisezahlungsmitteln: Kontaktherstellung zur Hausbank, Hilfe bei der Übermittlung des von der Hausbank bereitgestellten Betrages, Darlehensgewährung bei Nichterreichbarkeit der Hausbank binnen 24 Stunden (rückzahlbar innerhalb von 1 Monat nach Reiseende)
- Verlust von Ausweisdokumenten im Ausland: Hilfe und Kostenübernahme bei der Ersatzbeschaffung
- Verlust von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten: Hilfe bei der Sperrung (keine Haftung für erfolgreiche Sperrung oder Missbrauch abhandengekommener Karten)
- Hilfe bei Umbuchungen aufgrund Ausfall oder Verspätung gebuchter Verkehrsmittel (keine Übernahme von Umbuchungs- oder Mehrkosten)
- Fahrrad-Pannenschutz: Reparaturkosten oder Mehrkosten für die Fahrt zum Ausgangspunkt der Tagesetappe bis 75 € bei Panne oder Unfall des auf der Reise benutzten Fahrrads (ausgeschlossen: Reifenpannen)
- Fahrrad-Diebstahlschutz: Übernahme der Mehrkosten für die Rückfahrt zum Heimatort, Ausgangsort oder Zielort der Tagesetappe bis 250 € bei Diebstahl des auf der Reise benutzten Fahrads
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So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
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Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

