Reise-Haftpflicht: als Reisender

(wogegen ist man auf der Reise versichert?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Reise-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz auf der Reise für den Fall, dass der Versicherte wegen eines

  • Personenschadens (Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat) oder
  • Sachschadens (Schadenereignis, das die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat)

von einem Dritten (Geschädigten) aufgrund privatrechtlicher gesetzlicher Bestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Privatperson bezüglich der auf Reisen auftretenden Haftpflichtgefahren des alltäglichen Lebens - insbesondere:

  • als Familien- und Haushaltsvorstand (z.B. aufgrund der Aufsichtspflicht für Minderjährige)
  • als Radfahrer (Fahrrad ohne Motor oder Hilfsmotor)
  • aus der Ausübung von Sport (ausgenommen und nicht versichert: Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- und Ringkämpfen, Kampfsport wie Judo, Kung-Fu und dergleichen sowie
    den Vorbereitungen (Training) hierzu)
  • als Reiter oder Fahrer bei der Benutzung fremder Pferde oder Fuhrwerke (ausgenommen und nicht versichert: Haftpflichtansprüche der Tierhalte oder -eigentümer gegen die versicherte Person - beispielsweise wegen Verletzung des Pferdes)
  • durch den Besitz oder Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen (Voraussetzungen: kein Antrieb durch Motoren oder Treibsätze, Fluggewicht von max. 5 kg, keine Versicherungspflicht)
  • durch den Besitz oder Gebrauch von eigenen oder fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden Segelbooten (Voraussetzungen: kein Antrieb durch Motoren oder Treibsätze, keine Versicherungspflicht)
  • aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen von eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken

Hinweis: Immer ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten aus Vermietung, Verleih oder Gebrauchsüberlassung an Dritte. (Erklärung: Die Reise-Haftpflichtversicherung ist keine Betriebshaftpflichtversicherung!)

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.