Reise-Haftpflicht: Ausschlüsse

(was ist nicht versichert?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Reise-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz auf der Reise für den Fall, dass der Versicherte wegen eines

  • Personenschadens (Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat) oder
  • Sachschadens (Schadenereignis, das die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat)

von einem Dritten (Geschädigten) aufgrund privatrechtlicher gesetzlicher Bestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die Haftpflicht:

  • als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führers eine Kfz, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs (Erklärung: Die Reise-Haftpflichtversicherung ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung!)
  • als Eigentümer, Halter oder Hüters von Tieren bzw. bei der Ausübung der Jagd
  • aus der Ausübung eines Berufes, Amtes, Ehrenamtes oder eine Betätigung in Vereinigungen jeder Art
  • aus der Vermietung, Verleihung oder Gebrauchsüberlassung von Sachen an Dritte

Ebenfalls ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:

  • die über den Umfang gesetzlicher Haftpflicht hinausgehen
  • auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie Ansprüche aus Tumultschadengesetzen
  • aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- und Ringkämpfen, Kampfsportarten jeglicher Art inklusive der Vorbereitungen (Training) hierzu
  • wegen Schäden an fremden Sachen, die die versicherte Person gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind (eingeschlossen und versichert sind jedoch Mietsachschäden im Rahmen der dortigen Reglungen)
  • Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässern) und alle sich daraus
    ergebenden weiteren Schäden
  • Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen, die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder
  • Haftpflichtansprüche zwischen mehreren versicherten Personen desselben Versicherungsvertrages sowie zwischen dem Versicherungsnehmer und den versicherten Personen eines Versicherungsvertrages (Erklärung: gemeinsam Versicherte sind untereinander nicht haftpflichtversichert!)
  • Haftpflichtansprüche zwischen mehreren Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und diese Reise zusammen durchführen (Erklärung: gemeinsam Reisende sind nicht untereinander versichert!)
  • Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die aus der Übertragung einer Krankheit der versicherten Person entstehen
  • Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Gebrauch von Waffen aller Art
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.