Reise-Haftpflicht: im Haushalt der Gastfamilie

(wogegen besteht Versicherungsschutz?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Reise-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz auf der Reise für den Fall, dass der Versicherte wegen eines

  • Personenschadens (Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat) oder
  • Sachschadens (Schadenereignis, das die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat)

von einem Dritten (Geschädigten) aufgrund privatrechtlicher gesetzlicher Bestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Aufenthalt im Haushalt einer Gastfamilie:

  • Schäden an beweglichen Gegenständen (z.B. Bilder, Mobiliar, Teppiche, Geschirr, Fernsehapparat) im Haushalt der Gastfamilie
  • Definition Haushalt der Gastfamilie: Das von der Gastfamilie bewohnte Haus bzw. die von der Gastfamilie bewohnte Wohnung (Haupt-, Neben- oder Urlaubswohnsitz) einschliesslich des dazu gehörenden Grundstücks und der darauf befindlichen Nebengebäude und Nebenräume
  • Selbstbehalt: 10 % des Schadenbetrages, mind. 150 €
  • Höchstleistung innerhalb eines Versicherungsjahres: 2.500 € je Schadenereignis, maximal insgesamt 5.000 €
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.