Reise-Haftpflicht: in gemieteten Räumen

(wann sind Mietsachschäden versichert?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Reise-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz auf der Reise für den Fall, dass der Versicherte wegen eines

  • Personenschadens (Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat) oder
  • Sachschadens (Schadenereignis, das die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat)

von einem Dritten (Geschädigten) aufgrund privatrechtlicher gesetzlicher Bestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Aufenthalt in zu privaten Zwecken auf Reisen vorübergehend gemieteten Räumen:

  • insbesondere: Hotelzimmer, Pensionszimmer, Ferienwohnung, Ferienhaus, Bungalow, Au Pair-Zimmer bei der Gastfamilie
  • einschliesslich der Räume, deren Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung (Vermietung) vorgesehen und gestattet ist (z.B. Speiseraum, Gemeinschaftsbäder)
  • ausgeschlossen und nicht versichert: Schäden an beweglichen Gegenständen wie Bilder, Möbel, Geschirr, Fernsehapparat; Schäden durch Abnutzung, Verschleiss oder übermässige Beanspruchung; Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen; Schäden an Elektro- und Gasgeräten
  • Selbstbehalt: 10 %, mindestens 125 €
  • Höchstleistung innerhalb eines Versicherungsjahres: 25.000 € je Schadenereignis, maximal jedoch 50.000 € gesamt
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.