Reise-Haftpflicht: Leistungen

(was übernimmt der Versicherer?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Im Rahmen der Reise-Haftpflichtversicherung und der Versicherungssumme übernimmt der Versicherer:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Ersatz der Entschädigung, die die versicherte Person aufgrund eines von dem Versicherer abgegebenen oder anerkannten Vergleichs, Anerkenntnisses oder aufgrund richterlicher Entscheidung zu zahlen hat
  • Prozessführung im Namen der versichertern Person in einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten in einem Versicherungsfall
  • Übernahme der Kosten eines von dem Versicherer gewünschten oder genehmigten Verteidigers in einem Strafverfahren in einem Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann
  • Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, wenn die versicherte Person diese Kraft Gesetzes für eine aus einem Versicherungsfall geschuldete Rente zu stellen hat

Scheitert die Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Widerstand der versicherten Person, übernimmt der Versicherer die von der Weigerung anfallenden Kosten nicht.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.