Reise-Haftpflicht: Schlüsselverlust

(wogegen ist der Verlust fremder Schlüssel versichert?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Reise-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz auf der Reise für den Fall, dass der Versicherte wegen eines

  • Personenschadens (Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat) oder
  • Sachschadens (Schadenereignis, das die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat)

von einem Dritten (Geschädigten) aufgrund privatrechtlicher gesetzlicher Bestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Verlust fremder Schlüssel, wenn sich die Schlüssel im berechtigten Gewahrsam der versicherten Person befanden:

  • eingeschlossen sind auch General-Hauptschlüssel und Code-Karten
  • versichert sind die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern oder Schliessanlagen sowie vorübergehende Sicherungsmassnehmen (Notschloss)
  • ausgeschlossen und nicht versichert: Verlust von Tresorschlüsseln, Möbelschlüsseln oder sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen
  • ausgeschlossen und nicht versichert: Folgeschäden des Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch)
  • Selbstbehalt: 20 % des Schadenbetrages, mind. 50 €
  • Höchstleistung innerhalb eines Versicherungsjahres: 250 € je Schadenereignis, maximal jedoch 500 € insgesamt
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.