Reiseabbruch-Versicherung: Leistungen

(welche Kosten werden erstattet?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Bei einem Abbruch, einer Unterbrechung oder der verspäteten Rückkehr von der bereits begonnenen Reise werden die folgenden Kosten erstattet:

  • bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte, max. den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
  • bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Rundreise oder Kreuzfahrt)
  • bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
  • zusätzliche Hotelkosten (max. 2.500 €, max. 10 Tage), wenn ein Mitreisender aufgrund Unfall oder Erkrankung nicht transportfähig ist und die Reise nicht planmässig beendet werden kann

Voraussetzung ist, dass ein versichertes Ereignis (Abbruchgrund) vorliegt und der Reisepreis vollständig versichert wurde.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.