Reisebeginn
(wann ist eine Reise angetreten?)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung endet mit dem Beginn der Reise. Ist die Reise hingegen angetreten, kommt nur noch ein Abbruch der Reise in Betracht (Reise-Abbruchversicherung).
Die Reise ist begonnen, sobald die erste reisetypische Hauptleistung zumindest teilweise in Anspruch genommen wurde. Wann das der Fall ist, hängt davon ab, welche Reiseleistungen gebucht und versichert wurden. Beispiele:
- Flugreise: Check-In und Aufgabe des Gepäcks
- Flugreise mit Rail & Fly: Einstieg in den Zug
- Schiffsreise: Einchecken auf dem Schiff
- Schiffsreise mit Fluganreise: Check-In zum Flug und Aufgabe des Gepäcks
- Busreise: Einstieg in den Bus
- Busreise mit Abholung von zu Hause: Einstieg in das Transferfahrzeug
Ab dem Zeitpunkt des Reiseantritts ist ein Rücktritt von der Reise nicht mehr möglich. Es käme ein Reiseabbruch bei Vorliegen eines in der Reise-Abbruchversicherung versicherten Grundes in Frage.
Hier kommen Sie sofort zu geeigneten Produkten:
Flugticket-StornoschutzReise-Stornoschutz
Reise-Storno- & Abbruchschutz
Versicherungspakete Flugreisen
Versicherungspakete Schiffsreisen
Gruppenreisen Stornoschutz
Gruppenreisen Versicherungspaket Auslandsreisen weltweit
So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
Wenn Sie den Lexikonartikel öffnen, finden Sie neben den Informationen zum Suchbegriff auch Links zu geeigneten Produkten und zu ähnlichen Themen.
Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

