Reisebeginn

(wann ist eine Reise angetreten?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung endet mit dem Beginn der Reise. Ist die Reise hingegen angetreten, kommt nur noch ein Abbruch der Reise in Betracht (Reise-Abbruchversicherung).

Die Reise ist begonnen, sobald die erste reisetypische Hauptleistung zumindest teilweise in Anspruch genommen wurde. Wann das der Fall ist, hängt davon ab, welche Reiseleistungen gebucht und versichert wurden. Beispiele:

  • Flugreise: Check-In und Aufgabe des Gepäcks
  • Flugreise mit Rail & Fly: Einstieg in den Zug
  • Schiffsreise: Einchecken auf dem Schiff
  • Schiffsreise mit Fluganreise: Check-In zum Flug und Aufgabe des Gepäcks
  • Busreise: Einstieg in den Bus
  • Busreise mit Abholung von zu Hause: Einstieg in das Transferfahrzeug

Ab dem Zeitpunkt des Reiseantritts ist ein Rücktritt von der Reise nicht mehr möglich. Es käme ein Reiseabbruch bei Vorliegen eines in der Reise-Abbruchversicherung versicherten Grundes in Frage.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.