Reisegepäck-Versicherung: Ausschlüsse

(welche Schäden sind nicht versichert?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Vom Versicherungsschutz in der Reisegepäck-Versicherung ausgeschlossen sind:

  • Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, Stehenlassen, Hängenlassen von Gegenständen
  • Schäden aufgrund natürlicher oder mangelhafter Beschaffenheit der Sachen, Abnutzung oder Verschleiss
  • Vermögensfolgeschäden (z.B. Verdienstausfall)
  • Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden, Dokumente
  • Gegenstände mit überwiegend Kunst- oder Liebhaberwert
  • Zahngold
  • Prothesen
  • elektronische Datenverarbeitungssysteme (ausgenommen und versichert: Audio-Player, Laptops)
  • Software
  • Waffen
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.