Reisegepäck-Versicherung bei Kfz & Sportboot

(Einschränkung des Versicherungsschutzes)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reisegepäck-Versicherung besteht eingeschränkter Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen:

  • Bei Reisen im Kfz oder Wassersportfahrzeugen endet der Versicherungsschutz mit Ankunft vor der ständigen Wohnung, wenn dort das Reisegepäck nicht unverzüglich entladen wird.
  • Schäden durch strafbare Handlung Dritter (Diebstahl) am Reisegepäck im unbeaufsichtigten Kfz oder Wassersportfahrzeug sind nur versichert, wenn das Gepäck nicht einsehbar im Fahrzeug (Kofferraum, Innenraum, Kajüte, Packkiste) oder in einer mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckbox verschlossen war.
  • Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Schaden nachweislich zwischen 6 h und 22 h oder während einer Fahrtunterbrechung von maximal 2 Stunden eingetreten ist.
  • Wertgegenstände sind nicht versichert.

Beaufsichtigung:

  • ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Vertrauensperson am Kfz
  • nicht aber die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offenstehenden Platzes, Hafens etc.
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.