Reisegepäck-Versicherung beim Camping

(Einschränkung des Versicherungsschutzes)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reisegepäck-Versicherung besteht bei Aufenthalten auf Campingplätzen ein eingeschränkter Versicherungsschutz:

  • Versicherungsschutz durch strafbare Handlung Dritter (Diebstahl, Raub) besteht nur auf offiziellen Campingplätzen - also auf Campingplätzen, die von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen eingerichtet wurden
  • für unbeaufsichtigt im Zelt zurückgelassene Gegenstände besteht Versicherungsschutz bei strafbarer Handlung Dritter nur, wenn der Schaden nachweislich zwischen 6 h und 22 h eingetreten ist und das Zelt verschlossen war
  • Wertgegenstände sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert

Für Wertgegenstände besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie im persönichen Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt wurden oder der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben wurden oder in einem ordnungsgemäss verschlossenen Wohnwagen, Wohnmobil oder Kfz nicht sichtbar verschlossen waren.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.