Reisegepäck-Versicherung: Höchstbeträge

(welche Gegenstände sind eingeschränkt versichert?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reisegepäck-Versicherung gibt es für bestimmte Gegenstände Entschädigungsgrenzen (maximale Erstattung):

  • Wertgegenstände: 50 % der Versicherungssumme je Schadenfall
  • Geschenke und Reiseandenken: 300 € je Versicherungsfall
  • Ersatzkäufe aufgrund Lieferfristüberschreitung (am Zielort der Reise zu spät ausgeliefertes Gepäck): 500 €
  • Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Mobiltelefone (Handy) incl. Zubehör: 250 €
  • Golf- und Tauchausrüstung, Fahrräder: 500 €
  • Wellenbretter (Surfbretter) und Segelsurfgeräte: 500 €
  • zu privaten Zwecken mitgeführte Musikinstrumente: 250 €
  • Audio-Player, tragbare DVD-Player incl. Zubehör: 250 €
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.