Reisegepäck-Versicherung: Leistungen

(was wird im Schadenfall erstattet?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Im Versicherungsfall werden im Rahmen der Versicherungssumme erstattet:

  • zerstörte und abhandengekommene Sachen: der Zeitwert bei Schadeneintritt
  • beschädigte, reparaturfähige Sachen: die Reparaturkosten und ggfs. eine bleibende Wertminderung, maximal jedoch der Zeitwert
  • Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: der Materialwert (also nicht der ideelle Wert)
  • Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kfz-Papieren und sonstigen Ausweispapieren: die amtlichen Gebühren
  • Ersatzkäufe aufgrund Lieferfristüberschreitung (am Zielort der Reise zu spät ausgeliefertes Gepäck) bis zu 500 €
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.