Reisegepäck-Versicherung: Versicherungsschutz

(wogegen ist das Gepäck versichert?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reisegepäck-Versicherung besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherungssumme:

  • für aufgegebenes Gepäck oder in Fremdgewahrsam gegebenes Gepäck (ausgenommen: Wertsachen), wenn es abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich in der Obhut eines Beförderungsunternehmens (Airline, Reederei, Busunternehmen, Bahn), eines Beherbergungsbetriebes (Hotel, Pension) oder einer Gepäckaufbewahrung befand
  • für nicht fristgerecht ausgeliefertes Gepäck (ausgenommen: Wertsachen) am Zielort der Reise (Hinreise), wenn es durch das Beförderungsunternehmen später als am Tag der Ankunft des Versicherten geliefert wird; versichert ist der Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis 500 €
  • während der Reisezeit, wenn Reisegepäck abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird durch: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung, Transportmittelunfall (Verkehrsunfall), Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder Lawine
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.