Reisegepäck

(Definition)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Als Reisegepäck gelten:

  • Die Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf eine Reise mitgenommen werden.
  • Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden (beschränkt auf 300 € je Versicherungsfall).
  • Sportgeräte incl. Zubehör, solange sie sich nicht im bestimmungsgemässen Gebrauch befinden (z.B. Skiausrüstung ist nicht während des Skifahrens versichert).
  • Wertsachen (Pelze, Schmuck, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- & Filmapparate, tragbare Videosysteme, Spielkonsolen, tragbare DVD-Player, Laptops) nur dann, wenn sie bestimmungsgemäss getragen oder benutzt werden, in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäss verschlossenen Raum eines Gebäudes oder Passagierschiffes befinden (Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall nur, wenn sie zusätzlich in einem Safe oder Schliessfach gesichert waren).

Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der Versicherungssumme und Berücksichtigung der Einschränkungen für einzelne Gegenstände.

Kein Reisegepäck und nicht versichert sind insbesondere:

  • Gegenstände, die zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden
  • Gegenstände, die während der Reise erworben wurden (Ausnahmen: Geschenke und Reiseandenken)
  • Motoren
  • Gegenstände, die zur Verwendung nach Reiseende erworben wurden
  • Umzugsgut
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.