Reiserücktrittskosten-Versicherung: Leistungen

(welche Kosten werden erstattet?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Bei der Stornierung der gebuchten Reiseleistungen vor der Abreise (Rücktritt von der Reise) oder verspäteter Hinreise werden die folgenden Kosten erstattet:

  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis maximal zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis maximal zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde

Voraussetzung ist, dass ein versichertes Ereignis (Stornogrund) vorliegt und der Reisepreis vollständig versichert wurde.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.