Risikopersonen (Angehörige, Mitreisende)

(Storno- / Abbruchschutz)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung sind bei Storno oder Abbruch aus den versicherten Gründen:

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen

auch andere Personen als der betroffene Reisende selbst vom Versicherungsschutz erfasst. Sind sie von einem dieser Ereignisse betroffen, besteht Storno- oder Abbruchschutz für den Versicherten, wenn die Durchführung oder Fortsetzung der Reise für ihn dadurch unzumutbar wird.

Risikopersonen sind:

  • Mitreisende: Bis zu 4 Personen, die eine gemeinsame Reise gebucht haben, sind auch ohne Verwandtschaft untereinander versichert. Bei mehr als 4 Personen sind nur die mitreisenden Angehörigen des betroffenen (z.B. erkrankten) Reisenden vom Versicherungsschutz erfasst.
  • nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.
  • nicht mitreisende Betreuungspersonen, die minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Bei allen anderen Storno- oder Abbruchgründen sind nur die versicherten Mitreisenden (gemeinsam Reisende) untereinander versichert:

  • Mitreisende: Bis zu 4 Personen, die eine gemeinsame Reise gebucht haben, sind auch ohne Verwandtschaft untereinander versichert. Bei mehr als 4 Personen sind nur die mitreisenden Angehörigen des betroffenen (z.B. erkrankten) Reisenden vom Versicherungsschutz erfasst.
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.