Rücktrittsgründe (Stornogründe)

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) ist die Stornierung der Reise vor Reisebeginn versichert, wenn die Stornierung aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes erfolgt.

Diese sind:

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Impfversagen eines zur Reise angemeldeten Hundes

Zusätzlich zu diesen Rücktrittsgründen gibt es weitere versicherte Stornogründe in den Reiseversicherungen von STA Travel:

  • unerwartete schriftliche Absage eines Studien-, Praktikums-, Lehrgangsaufenthaltes im Ausland durch die durchführende Organisation (wenn dieser bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagt war)
  • erstmalige Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung innerhalb von 3 Monate nach Schul- oder Studienende

Wiederum zusätzlich ist in dem Komfortschutzpaket von STA Travel Österreich versichert:

  • Einreichung der Scheidungsklage beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner
  • unerwartete gerichtliche Ladung, sofern keine Terminverschiebung möglich ist

Für Erläuterungen zu den einzelnen Rücktrittsgründen nehmen Sie bitte eine Lexikonsuche zum gewünschten Begriff vor.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.