Schadenfall Haftpflicht-Versicherung
(was ist im Schadenfall zu tun, benötigte Unterlagen?)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:
Haftpflicht-Versicherung
- Bitte geben Sie in keinem Fall dem Geschädigten gegenüber ein Schuldanerkenntnis ab.
- Bitte notieren Sie sich Namen und Anschriften von Anspruchstellern und Zeugen.
- Melden Sie den Schadenfall bitte unter Verwendung des Schadenformulars an die HanseMerkur Reiseversicherung AG zur Prüfung der Ansprüche des Geschädigten und zur weiteren Bearbeitung.
- Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
- Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
- Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
- Schadenformular in Deutsch
- Schadenformular in Englisch
Hier kommen Sie sofort zu geeigneten Produkten:
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So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
Wenn Sie den Lexikonartikel öffnen, finden Sie neben den Informationen zum Suchbegriff auch Links zu geeigneten Produkten und zu ähnlichen Themen.
Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

