Schadenfall Reisegepäck-Versicherung
(was ist im Schadenfall zu tun, benötigte Unterlagen?)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:
Gepäck-Versicherung
- Grundsätzlich gilt: Dokumente (Bestätigungen, Anzeigen) zu Gepäck-Schadenfällen im Ausland können auch in anderer Sprache als Deutsch eingereicht werden. Ebenfalls können in diesen Unterlagen Beträge in anderer Währung als € ausgewiesen werden.
- Schäden durch strafbare Handlungen Dritter (z.B. Raub, Diebstahl) zeigen Sie bitte unverzüglich der örtlichen Polizei an. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Warten. Bitte erstatten Sie in Ihrem eigenen Interesse so schnell als möglich polizeiliche Anzeige. Das vollständige Polizeiprotokoll reichen Sie dann im Original mit den Schadenunterlagen ein.
- Schäden während der Beförderung (Flug, Bus, Schiff) zeigen Sie bitte unverzüglich gegenüber dem Beförderungsunternehmen an und lassen sich die Schaden- bzw. Verlustmeldung schriftlich bestätigen (damage / loss report). Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
- Schäden in einem Beherbungsbetrieb (Hotel, Pension, Jugendherberge etc.) zeigen Sie bitte unverzüglich der dortigen Betriebsleitung an und lassen sie bestätigen. Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
- Als Teilnehmer einer Pauschalreise zeigen Sie den Schaden bitte dem Reiseleiter an und lassen sich eine Bestätigung über die Meldung geben. Diese reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
- Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
- Zusätzlich müssen die Original-Anschaffungsbelege zu den betroffenen Gepäckstücken soweit als möglich eingereicht werden. Zu Wertgegenständen wie z.B. Laptop, Foto-/Filmausrüstung, Schmuck müssen in jedem Fall Original-Anschaffungsbelege eingereicht werden.
- Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
- Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
- Schadenformular in Deutsch
- Schadenformular in Englisch
- Schadenformular in Französisch
- Schadenformular in Deutsch (für Kunden aus Österreich)
So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
Wenn Sie den Lexikonartikel öffnen, finden Sie neben den Informationen zum Suchbegriff auch Links zu geeigneten Produkten und zu ähnlichen Themen.
Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

