Schiffsreise
(Definition / Begriffsbestimmung)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser - insbesondere Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns oder Yachtcharter. Für diese Reise gelten grundsätzlich eigene (in der Regel höhere) Prämien.
Ausnahmen: "Blaue Reise" (Türkei), Nilkreuzfahrten, Fährpassagen, Hausboote. Diese Reisen müssen nicht mit (in der Regel höheren) Prämie für Schiffsreisen versichert werden.
Bei kombinierten Reisen (Schiff- und Landprogramm) gilt: Wenn der zeitliche Anteil der Schiffsreise mindestens ein Drittel der gesamten Reisezeit ausmacht, muss die gesamte Reise als Schiffsreise versichert werden - also auch der Landanteil.
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So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
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Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

