schwerer Unfall

(Storno- / Abbruchgrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Der Rücktritt von der Reise oder der Abbruch der Reise aufgrund schweren Unfalls der versicherten Person führt im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Übernahme der daraus resultierenden Stornokosten bzw. Mehrkosten einer vorzeitigen Rückreise.

  • Eine schwere Unfallverletzung liegt vor, wenn sie zur Reiseunfähigkeit oder zur Unzumutbarkeit der Reiseteilnahme führt, weil die gebuchte und versicherte Hauptreiseleistung nicht in Anspruch genommen werden kann (z.B. die Ausübung der Sportart bei einer Sportreise).
  • Das Vorliegen einer schweren Unfallverletzung ist grundsätzlich durch die unverzügliche medizinische Diagnose eines Arztes festzustellen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ohne unverzüglichen Arztbesuch nicht vom Vorliegen einer schweren Unfallverletzung auszugehen ist.

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Dritte (Risikopersonen) betroffen sind:

  • Mitreisende
  • nicht mitreisenden Angehörige
  • Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.