Stornierung einer Reiseversicherung

(kann eine Reiseversicherung zurückgegeben werden?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Bei der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine gebuchte Reiseversicherung wieder storniert werden kann, ist zu unterscheiden:

  • Reiseversicherungen, bei denen der Versicherer seine Leistung erst mit der Abreise (Reisebeginn) erbringt, können bis zur Abreise storniert werden. Das bezieht sich auf alle Versicherungssparten mit Ausnahme der Stornoversicherungen: Reise-Krankenversicherung, Gepäckversicherung, Notfall-Versicherung, Unfall-Versicherung, Reise-Haftpflichtversicherung.
  • Stornoversicherungen (Reiserücktrittskosten-Versicherung, Flugticket-Stornoversicherung, Reiseabbruch-Versicherung) können nach Abschluss nicht ohne weiteres zurückgegeben werden. Grund: Der Versicherer erbringt mit dem Abschluss seine Leistung - nämlich die Zusage, in einem berechtigten Schadenfall die Stornokosten oder Mehrkosten der Hin- oder Rückreise zu übernehmen.

Kann die Reise aufgrund Absage durch den Reiseveranstalter (z.B. wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) nicht angetreten werden, werden alle Reiseversicherungsprämien seitens des Veranstalters erstattet.

In jedem Fall besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht: Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat kann der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Abgabe der Vertragserklärung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an den Versicherer.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.