Teilerstattung der Prämie
(vorzeitige Rückkehr in das Heimatland)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Mit der endgültigen Rückkehr in das Heimatland (Reiseende) endet der Versicherungsschutz. Nicht genutzte Prämienanteile (Krankenversicherung, Basisschutz, Komfortschutz) werden bei vorzeitiger Rückreise erstattet.
Vorgehensweise:
- Bitte verwahren Sie einen Nachweis über das Datum der vorzeitigen Rückkehr (z.B. Bordkarte) und geben Sie diesen per eMail oder Fax unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an den Vermittler Ihrer Reiseversicherung.
- Der Vermittler nimmt die Teilstornierung Ihrer Police vor und teilt Ihnen den Erstattungsbetrag mit.
- Berechnung der Erstattung: Gesamtprämie der vorzeitig beendeten Reise abzüglich der Prämie für die genutzten Prämienmonate.
- Bei der Berechnung werden diejenigen Prämien zugrunde gelegt, die bei der Buchung der Police gültig waren. Zwischenzeitlich ggfs. erfolgte Prämienänderungen sind unbedeutend.
Hinweis: Stornoversicherungen können natürlich nicht erstattet werden, da diese mit dem Abschluss "verbraucht" sind. Der Versicherungsschutz einer Stornoversicherung beginnt sofort mit dem Abschluss und kann daher nicht "zurückgegeben" werden.
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So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
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Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

