Tod (Todesfall)

(Storno- / Abbruchgrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Der Rücktritt von der Reise oder der Abbruch der Reise aufgrund Tod der versicherten Person führt im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Übernahme der daraus resultierenden Stornokosten bzw. Mehrkosten einer vorzeitigen Rückreise.

Voraussetzungen:

  • Bei Abschluss der Stornoversicherung ist der Todesfall oder der unmittelbar bevorstehende Todesfall nicht eingetreten (bekannt).

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Dritte (Risikopersonen) betroffen sind:

  • Mitreisende
  • nicht mitreisenden Angehörige
  • Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.