Überführung im Todesfall

(Auslandsreise-Krankenversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Überführung an den Heimatort einer versicherten Person, die während ihrer Reise im Ausland verstirbt, ist in der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert.

Erstattet werden die aufgrund der Überführung anfallenden Mehrkosten.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.